Es gibt im Bereich der Zwangsvollstreckung signifikante Änderungen. Der Verordnungsgeber hat am 16.12.2022 die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) und die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) aufgehoben und eine gänzlich neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) für
- den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher
- Anträge auf Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
- Anträge auf Durchsuchungs- und Unzeit-Vollstreckungsbeschlüsse
veröffentlicht.
Seit der letzten Überarbeitung der Formulare sind mehrere Rechtsvorschriften geändert worden, auf die die Formulare Bezug nehmen; alle Formulare wurden daher inhaltlich aktualisiert, gestaltet und neu gruppiert. Darüber hinaus wurden Hinweise aus der Praxis aufgegriffen und bisherige Unzulänglichkeiten der Formulare beseitigt.
Die Nutzung der neuen Formulare wird grundsätzlich zum 1. September 2024 verbindlich.
Themen
Das kompakte Online-Seminar:
• bietet allen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren tätig sind einen kompakten
Überblick über die nun eingetretenen Änderungen,
• klärt über den zeitlichen Rahmen der Nutzungspflicht auf und gibt Ausblick auf die kommende Überarbeitungsstufe,
• zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten und Risiken die neuen Formulare bieten und
• weist darauf hin, was man jetzt bei der jeweiligen Antragstellung beachten muss,
damit die Vollstreckung kostengünstig und effektiv durchgeführt wird.
Zielgruppe
Dieses Seminar ist für jeden relevant, der mit den Formularen in der Zwangsvollstreckung befasst ist.
Gebühren
Während einige Softwarehersteller diese Art von Webinaren gegen ein Teilnehmerentgelt bis zu 400 EUR anbieten, freuen wir uns, Ihnen als Wolters Kluwer Legal Software-Kund:in die Teilnahme an diesem Webinar kostenfrei zu ermöglichen.
Format
Das Seminar ist als Online-Seminar konzipiert und findet am 10.09.2024 statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Es werden keine Software-spezifischen Inhalte geschult, so dass Sie für das Seminar keinen Zugang zu unserer Kanzleisoftware mit ZV-Funktionen benötigen.
Gut zu wissen: Rechtzeitig vor Wirksamwerden der überarbeiten Formulare werden wir diese in unsere Lösungen integriert haben und Ihnen hierfür ein Software-Update zur Verfügung stellen.
Ihr Referent