Startklar für die neuen ZV-Formulare! Die Übergangszeit endet zum 30.09.2025
Es gibt im Bereich der Zwangsvollstreckung signifikante Änderungen. Der Verordnungsgeber hat die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) und die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) aufgehoben und eine gänzlich neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) für
- den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher
- Anträge auf Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen
- Anträge auf Durchsuchungs- und Unzeit-Vollstreckungsbeschlüsse
veröffentlicht.
Seit der letzten Überarbeitung der Formulare sind mehrere Rechtsvorschriften geändert worden, auf die die Formulare Bezug nehmen; alle Formulare wurden daher inhaltlich aktualisiert, gestaltet und neu gruppiert. Darüber hinaus wurden Hinweise aus der Praxis aufgegriffen und bisherige Unzulänglichkeiten der Formulare beseitigt.
Nach einer Übergangszeit wird die Nutzung der neuen Formulare zum 1. Oktober 2025 obligatorisch.
Das kompakte Online-Seminar:
• bietet allen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren tätig sind einen kompakten
Überblick über die nun eingetretenen Änderungen,
• zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten und Risiken die neuen Formulare bieten und
• weist darauf hin, was man jetzt bei der jeweiligen Antragstellung beachten muss,
damit die Vollstreckung kostengünstig und effektiv durchgeführt wird.
Zielgruppe
Dieses Webinar ist für jeden relevant, der mit den Formularen in der Zwangsvollstreckung befasst ist.
Inhalte
Das Training ist als 2-teiliges Webinar konzipiert. Es werden keine Software-spezifischen Inhalte geschult, so dass Sie für das Seminar keinen Zugang zu unserer Kanzleisoftware mit ZV-Funktionen benötigen.