Der Bundestag hat am 27. November einstimmig die RVG-Anpassung beschlossen. Das Gesetz hat am 18. Dezember 2020 den Bundesrat passiert und ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Um sich umfassend zu informieren, bieten wir allen Kunden der Wolters Kluwer Software-Lösungen die Möglichkeit, ein kostenfreies Online-Seminar zu besuchen, welches inhaltsgleich an zwei verschiedenen Terminen stattfindet.

Das Online-Seminar behandelt Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht durch das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021).

Neben linearen Erhöhungen der Anwaltsgebühren sind auch zahlreiche strukturelle Änderungen umgesetzt, die im Durchschnitt zu einer Gebührenerhöhung von rd. 10 %, im Sozialrecht sogar bis zu 20 % führen.

  • Neue Gebührentabellen für RVG, GKG etc.
  • Übergangsvorschriften – Anwendung der richtigen Gebührentabelle mit zahlreichen Beispielen
  • Änderungen bei Streitwerten/Gegenstandswerten
  • Höhere Gerichtskosten in ZV und sofortigen Beschwerden
  • Höhere Honorare für Übersetzer, Dolmetscher und Sachverständige
  • Anpassung der Anrechnungsregelungen in § 15a Abs. 3 RVG
  • Bemessung einer Rahmengebühr (§ 14 Abs. 2 RVG neu)
  • Erstreckung der Beiordnung
  • Neue Gebührentabelle mit höheren Wertgrenzen bei PKH
  • Neuregelung in § 60 RVG
  • Terminsgebühr für schriftliche Vergleiche und Erledigungen
  • Berechnung des Längenzuschlags für Pflichtverteidiger
  • Anhebung der Reisekosten und Abwesenheitspauschalen
  • u.v.a.m.

Alle wichtigen Details zu den Normänderungen des RVG erfahren Sie in diesem Online-Seminar.

Die Teilnahme ist für Kunden der Wolters Kluwer Software-Lösungen AnNoText, Kleos, TriNotar und winra kostenfrei. Die Teilnehmerzahl pro Online-Seminar ist begrenzt.

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Ihr Referent

Hagen Schneider



Dipl.-Rechtspfleger, Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. (Mit-)Autor zahlreicher Werke zum Kostenrecht, u.a. Gerichts- und Notarkostengesetz: GNotKG und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVG.