Der gewissenhafte Notar hat sich über die Rechtsprechung der obersten Gerichte zu unterrichten und die üblichen Erläuterungsbücher auszuwerten. Dabei muss er nicht die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorausahnen – erkennbare Tendenzen der Rechtsprechung darf er allerdings nicht übersehen.
Damit dies gut gelingt, haben wir drei Beiträge zu den Pflichten aus der ZNotP, der Zeitschrift für die Notarpraxis, für Sie zusammengestellt.