In der Kommunikation mit Eltern sollen Sie als Mitglied der Schulleitung einerseits natürliche Autorität ausstrahlen, ohne repressiv zu sein, und andererseits zugänglich wirken, ohne sich das Heft aus der Hand nehmen zu lassen. Lässt sich beides miteinander verbinden? Wie schafft man es, »etwas darzustellen«, ohne sich in Posen zu flüchten?
Trennen Sie immer ganz klar zwischen vier verschiedenen Typen von Gesprächen mit Erziehungsberechtigten:
Spontangespräch: Zwischen Tür und Angel, auf dem Weg zum Parkplatz oder am Rande einer Schulveranstaltung heftet man sich an Ihre Ferse und redet auf Sie ein. Vorsicht! Geht es wirklich nur um eine Kleinigkeit, die »in zwei Sekunden« erledigt werden kann, und sind Sie als Schulleitung wirklich zuständig? Häufig ist eines von beiden nicht der Fall. Lehnen Sie dann höflich, aber bestimmt ab und verweisen Sie ggf. auf die in diesem Fall zuständige Person oder zücken Sie allenfalls den Kalender.
Kurztermin: Richten Sie regelmäßige (in größeren Schulen: wöchentliche) Elternsprechstunden ein, in denen Sie jeweils drei bis vier Erziehungsberechtigte empfangen. Gegenstand solcher 15- bis 20-minütigen Kurzgespräche sind meistens ernsthafte, aber noch keine große Besorgnis erregenden Vorfälle, wie sie im Schulalltag immer wieder vorkommen (drohende Nichtversetzung, wiederholte Unpünktlichkeit, zerbrochene Fensterscheibe usw.). In der Regel werden die Eltern dazu von Ihnen einbestellt. Man sollte jedoch einen Teil dieser Kurztermine für freiwillige Nutzer reservieren. So oder so ist immer nach 15 bis 20 Minuten Schluss. Erweist sich die Angelegenheit als ernsthafter, vereinbaren Sie direkt am Ende des Kurztermins einen Langtermin.
Langtermin: Bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, bei Drogenproblemen, bei Mobbing, bei Frühparentisierung und bei ähnlich gravierenden Anlässen sollten Langtermine von 45 bis 60 Minuten Dauer anberaumt werden. In diesen »schwierigen Fällen« erweist sich die gezielte Nutzung bestimmter Gesprächstechniken (Aktives Zuhören, Reframing, 10-Phasen-Modell usw.) häufig als vorteilhaft. So gut wie immer geht die Einladung zu einem solchen Gespräch, oftmals nach Rücksprache mit Klassen- und Vertrauenslehrern oder schulischen Sozialpädagogen bzw. Schulpsychologen, von Ihnen aus. Markieren Sie in Ihrem Kalender für mehrere Wochen im Voraus geeignete Zeitfenster, in denen Sie voraussichtlich Kraft und Ruhe haben werden, um sich mit derartig ernsthaften Angelegenheiten zu befassen.
Expertenrunde: Zeichnet sich nach zwei oder drei Langterminen keine Lösung für das in Rede stehende Problem ab, sollten Sie geeignete, erfahrene Experten und Expertinnen hinzuziehen, die aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres institutionellen Hintergrundes schulexterne Unterstützungsmöglichkeiten mit ins Spiel bringen können. Ziel ist hierbei die »Überweisung« des Falles an die zuständige Stelle unter Aufrechterhaltung einer vernünftigen Kooperation zwischen der jeweiligen Institution und der Schule. Dabei sollte man sich in sinnvollen Abständen berichten lassen, welche Erfolge erzielt wurden, und bei Nichterfolg eine neue Expertenrunde einbestellen.
Besondere Anlässe – paradoxe Anforderungen
Alle Lehrkräfte kommunizieren im Rahmen der normalen, alltäglichen Beratungsangebote mit den Eltern ihrer Schülerinnen und Schüler. Für die Schulleitung gibt es darüber hinaus vier weitere Anlässe, bei denen Sie mit oder zu Erziehungsberechtigten sprechen können und müssen. Alle vier sind dadurch gekennzeichnet, dass sie paradoxe, in sich widersprüchliche Anforderungen an das Kommunikationsverhalten mit sich bringen.